Führerschein zurück ohne MPU – Wege zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Nach einem Führerscheinentzug wird häufig eine MPU angeordnet. Doch es gibt legale Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis ohne diese kostspielige Untersuchung zurückzuerhalten. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fristen gelten.

Führerschein zurück ohne MPU – Wege zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Wann ist die Wiedererlangung ohne MPU möglich?

Der Entzug der Fahrerlaubnis gehört zu den härtesten Sanktionen im deutschen Verkehrsrecht und wird bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt. Besonders bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ordnen die Behörden vor der Wiedererteilung häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, die erhebliche Kosten verursachen kann.

Tatsächlich gibt es jedoch mehrere Szenarien, in denen Betroffene ihren Führerschein ohne MPU zurückerlangen können:

  • Die Fahrerlaubnisbehörde verzichtet auf eine MPU-Auflage, da sie im Ermessen der Behörde liegt
  • Die verhängte Sperrfrist ist abgelaufen und der zugrunde liegende Eintrag im Fahreignungsregister ist verjährt
  • Nach Ablauf der Sperrfrist wird eine neue Fahrerlaubnis im EU-Ausland unter Einhaltung der dortigen Rahmenbedingungen erworben

Die Entscheidung über die Anordnung einer MPU obliegt grundsätzlich der zuständigen Führerscheinstelle und erfolgt nicht automatisch.

Sperrfristen und Verjährungsfristen im Überblick

Nach einem Führerscheinentzug wird zunächst eine Sperrfrist verhängt, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese beträgt je nach Schwere des Vergehens zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Parallel dazu laufen Verjährungsfristen für die Einträge im Fahreignungsregister:

Punktezahl Verjährungsfrist
1 Punkt 2,5 Jahre
2 Punkte 5 Jahre
3 Punkte 10 Jahre

Im ungünstigsten Fall – bei einer fünfjährigen Sperrfrist und einer zehnjährigen Verjährungsfrist – kann es bis zu 15 Jahre dauern, bis die MPU-Anordnung ihre Grundlage verliert. Nach Ablauf dieser Fristen ist eine MPU in der Regel nicht mehr zu befürchten, allerdings kann die Behörde die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen verlangen, wenn sehr viel Zeit seit dem Entzug vergangen ist.

Der EU-Führerschein als Alternative

Seit Einführung des EU-Führerscheins im Jahr 1999 sind Fahrerlaubnisse aus allen EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Dies hat theoretisch die Möglichkeit eröffnet, in Ländern wie Polen oder Tschechien eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben, da diese Länder keine MPU kennen.

Allerdings sind dabei strenge Voraussetzungen zu beachten:

  • Es muss ein tatsächlicher fester Wohnsitz im betreffenden EU-Land nachgewiesen werden
  • Keine laufende Sperrfrist darf mehr bestehen
  • Die Fahrerlaubnis muss ordnungsgemäß nach den Vorschriften des jeweiligen Landes erworben werden

Illegale Praktiken wie der Kauf gefälschter Führerscheine oder Kurz-Ausflüge ins Ausland ohne echten Wohnsitz sind strafbar und führen nicht zu einer gültigen Fahrerlaubnis. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis nur dann legal sein, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.

Verjährung der MPU-Anordnung in Deutschland

Für viele Betroffene ist das Abwarten der Verjährungsfristen die praktikabelste Lösung. Die Tilgungsfristen nach einem Führerscheinentzug sind gesetzlich geregelt. Nach deren Ablauf muss die Tat aus der Akte gelöscht werden, wodurch auch die MPU-Anordnung ihre Grundlage verliert.

Die Tilgungsfristen sind an unterschiedliche Starttermine gebunden:

  • Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung
  • Ab dem Ende der verhängten Sperrfrist
  • Ab dem Datum des letzten Eintrags im Fahreignungsregister

In der Regel können deutsche Verkehrssünder nach zehn Jahren ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen. Je nach individueller Konstellation kann sich diese Frist jedoch auf bis zu 15 Jahre verlängern.

Wichtige Hinweise zur Wiedererteilung

Nach Ablauf der Verjährungsfristen kann die Führerscheinstelle keine MPU mehr verlangen oder neu anordnen. Allerdings sollten Betroffene einige Punkte beachten:

Während der gesamten Wartezeit sollten keine neuen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen werden, da diese die Fristen verlängern oder neue Auflagen nach sich ziehen können. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde bei sehr langen Zeiträumen zwischen Entzug und Wiedererteilung davon ausgehen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. In diesem Fall kann die erneute Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen angeordnet werden.

Die Wiedererlangung des Führerscheins ohne MPU ist also möglich, erfordert aber entweder einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand im EU-Ausland oder viel Geduld beim Abwarten der Verjährungsfristen in Deutschland.

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